Kosten:
Die Kostenübernahme für die heilpädagogische Begleitung können beim (örtlichen) Jugendamt oder Sozialamt (Kreis/Stadt) beantragt werden. Bei der Beantragung bin ich Ihnen gerne behilflich.
Für alle Angebote der Praxis besteht auch die Möglichkeit der Selbstfinanzierung.